| Kontakt / Tickets | |||||||||||||||||||
| Jugendschutz | |||||||||||||||||||
| Jugendliche ab 16 und unter 18 Jahren dürfen die "Eberner Bluesnächte" auch nach 24.00 Uhr besuchen, wenn sie in Begleitung eines Erziehungsberechtigten sind.
Erziehungsberechtigter im Sinne des Gesetzes ist: 1. jede Person, der allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) die Personensorge zusteht (Vater, Mutter, Vormund). 2. jede sonstige Person über 18 Jahren, soweit sie aufgrund einer Vereinbarung mit dem Personensorge-Berechtigten Aufgaben der Personensorge wahrnimmt. Im Klartext heißt das für Euch, wenn Ihr eine Begleitperson (Schwester, Bruder, Verwandte, Freund) dabei habt, diese Person über 18 Jahre alt ist und Ihr mit dem oben erwähnten Formular darlegt, dass diese Begleitperson die Funktion als Erziehungsberechtigter für Euch übernimmt, könnt Ihr die Veranstaltung bis zur genehmigten Zeit besuchen. Ohne Ausweis oder unter 16 Jahren darf die Veranstaltung nicht besucht werden. |
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